Wieviel Windenergie verträgt die Gemeinde Soderstorf?

Mit der sog. Gemeindeöffnungsklausel (GÖK) nach §245e (5) BauGB hat der Gesetzgeber den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, zusätzlich zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) der Landkreise selbst Flächen für den Windenergieausbau auszuweisen. Von dieser Möglichkeit macht nun u.a. die Gemeinde Soderstorf / Samtgemeinde (SG) Amelinghausen Gebrauch.

Bislang werden über 4,9 % der Gesamtfläche der SG Amelinghausen über bereits bestehende Windparks sowie Windenergievorranggebiete (RROP LK Lüneburg) beansprucht. Darüber hinaus sollen auch in der Gemeinde Soderstorf zusätzlich weitere Flächen ausgewiesen werden. Entsprechende Planungen wurden bereits vom Gemeinderat beschlossen und beantragt. 

Wenn Sie – ebenso wie bereits mehr als ein Drittel der wahlberechtigten Einwohner1 – diese zusätzlichen und dazu unverhältnismäßigen Mehrbelastungen in der Gemeinde Soderstorf nicht möchten, werden Sie bitte jetzt aktiv!
Am 3. Juli wird der Samtgemeinderat über bis zu acht Windenergieflächen entscheiden.

✍  › Schreiben Sie der Samtgemeinde️️
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Samtgemeinde Amelinghausen
Christoph Palesch
Samtgemeindebürgermeister
Lüneburger Straße 50, 21385 Amelinghausen

⏰️  Kommen Sie zur Sitzung des Rates der SG Amelinghausen
Am 03.07. um 19 Uhr in der Lopautalhalle
Zum Lopautal 22a, Amelinghausen


  1. Stichprobenartige Umfrage mit Unterschriften der Bürgerinitiative Gegenwind Soderstorf – Genug ist Genug e.V. ↩︎