WORUM GEHT ES?
Die Landkreise Lüneburg und Harburg planen neue Windkraft – Vorrangflächen. Darüber hinaus gibt es Pläne umliegender Gemeinden, weitere Gebiete über eigene Flächennutzungspläne für Windkraftanlagen vorzusehen. Wir werden überdurchschnittlich stark von neuen Anlagen betroffen sein!
AKTUELL SIND BIS ZU 13 WEITERE WINDKRAFTGIGANTEN ÜBER DIE GEMEINDEÖFFNUNGSKLAUSEL DIREKT VOR UNSERER HAUSTÜR IN PLANUNG!

Eine Fläche mit etwa 105 ha (RROP LK Harburg) liegt genau auf der Grenze zum Landkreis Harburg und befindet sich zwischen Raven, Putensen und Eyendorf. Hier sind bis zu 8 Windenergieanlagen (WEA) mit einer Höhe von bis zu 285 m geplant1. Diese Windkraftgiganten waren bisher nur für die hohe See konzipiert. In Deutschland gibt es keinerlei langfristige Erfahrungen mit solchen Großanlagen als Windpark an Land.
In unmittelbarer Nähe westlich von Raven (Richtung Evendorf) ist eine zusätzliche Windenergiefläche (74 ha) angedacht, die von der Gemeinde Soderstorf über die sog. Gemeindeöffnungsklausel (GÖK) beantragt wurde. Auch hier können mindestens 3-4 neue WEA entstehen, welche dann bis zu 400 m (ü.NN) weithin in alle Richtungen sichtbar wären. Dieses grenzt wiederum direkt an das südlich der Evendorfer Straße und westlich von Rolfsen und Soderstorf gelegene Windenergievorranggebiet (VRG) des LK Lüneburg an. Die Anzahl der WEA in diesem 287 ha umfassenden Gebiet ist zwar noch offen – 10 WEA oder mehr sind hier aber durchaus wahrscheinlich.
Weiterhin schließt sich südlich davon ein weiteres Gebiet (126 ha) in unmittelbarer Nähe der Schwindebecker Heide an. Hier plant man weitere 9 WEA.
Nicht außer Acht gelassen sollten dabei die weiteren äußerst großflächigen Gebietsplanungen über das RROP des LK Harburg zwischen Lübberstedt, Evendorf und Soderstorf mit ca. 828 ha.
Große Teile dieser Flächen sind Waldgebiete, welche dann den Anlagen und deren Zuwegungen weichen müssten.
Die Bürgerinitiative für Raven, Eyendorf und Putensen braucht IHRE Unterstützung, um die Aufstellung dieser Windkraftgiganten an den o.g. Standorten zu stoppen. Wir Anwohnende wollen die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf Mensch, Flora und Fauna verhindern und die Lebensqualität erhalten – wir sind kein Versuchsfeld für solche Experimente!
Hintergründe & Details
Um die Energiewende voranzutreiben wurden 2022 erstmals mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verbindliche Flächenziele für die Bundesländer festgelegt – für Niedersachsen gelten 2,2 % der Landesfläche, die bis Ende 2032 für die Windenergienutzung reserviert werden müssen. Dabei muss der Landkreis Lüneburg 4 % seiner Fläche ausweisen. Über das Instrument des regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) wird dieses Ziel vom Landkreis raumplanerisch erfasst und festgeschrieben.
Zudem hat der Bundesgesetzgeber Anfang 2024 mit der sog. Gemeindeöffnungsklausel (GÖK) nach §245e (5) BauGB den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, zusätzlich selbst Flächen für den Windenergieausbau auszuweisen. Von dieser Möglichkeit macht nun u.a. die Gemeinde Soderstorf / Samtgemeinde (SG) Amelinghausen Gebrauch.
Das Ergebnis: Bislang werden über 4,9 % der Gesamtfläche der SG Amelinghausen über bereits bestehende Windparks sowie Windenergievorranggebiete (RROP LK Lüneburg) beansprucht. Darüber hinaus sollen auch in der Gemeinde Soderstorf zusätzlich weitere Flächen ausgewiesen werden. Entsprechende Planungen wurden bereits vom Gemeinderat beschlossen und beantragt. Der tatsächliche Strombedarf wird hierbei bislang leider außer Acht gelassen. Dies zeigt sich auch am parallel laufenden überproportionalen Ausbau von PV-Anlagen in der SG.
Die über die GÖK ausgewiesenen Gebiete müssen nicht auf die RROP-Flächen angerechnet werden. Nach jetzigem Wissensstand muss davon ausgegangen werden, dass diese zusätzlich entstehen. Daraus ergibt sich für die Gemeinde Soderstorf also ein Flächenanteil von fast 14 %!
RROP + Bestand | GÖK | Gesamt | |
---|---|---|---|
Amelinghausen | 1,8 % | 4,6 % | 6,4 % |
Betzendorf | 5,7 % | 0,0 % | 5,7 % |
Oldendorf | 9,6 % | 0,0 % | 9,6 % |
Rehlingen | 1,0 % | 4,7 % | 5,8 % |
Soderstorf | 8,0 % | 5,6 % | 13,6 % |
SG Amelinghausen | 4,9 % | 3,7 % | 8,6 % |
Im Gegensatz zur SG Amelinghausen forderte bespielsweise die SG Salzhausen bereits in ihrer Stellungnahme zur RROP-Planung des Landkreises einen Deckel von max. 4 % der Gemeindefläche auch für Mitgliedsgemeinden innerhalb des Landkreises Harburg, um einer Verteilungsungerechtigkeit und Überbelastung entgegenzuwirken.
Folgerichtig verzichtet die SG Salzhausen auf eine zusätzliche Flächenausweisung über die GÖK.
Für eine differenzierte Auseinandersetzung zu Bedarfs- & Belastungsthematik siehe z. B. den Vortrag „Kann die Energiewende im Einklang mit Mensch und Natur gelingen?“ von Prof. Dr. von Haaren. Details siehe auch die Meldung des BUND Regionalverbands Elbe-Heide.
Was bedeutet das für uns?
Lärm & Infraschall
Windkraftanlagen erzeugen mechanischen und aerodynamischem Lärm. Nach aktuellem Kenntnisstand kann dieser bei näherer Wohnlage zu den Anlagen u.a. zu Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Depressionen führen – es sind nur ca. 900 m Abstand zu den Dörfern!
Obwohl die Auswirkungen von Infraschall auf die menschliche Gesundheit noch nicht ausreichend erforscht sind2, werden folgenreiche Fakten geschaffen, die sich nur schwer rückgängig machen lassen.
Schattenwurf
Der sich bewegende Schatten der Turbinenblätter kann in Wohngebäuden, die näher gelegen sind, als besonders störend empfunden werden. Dies kann zu Unbehagen und in manchen Fällen zu gesundheitlichen Beschwerden führen.
Optische Störungen
Das Landschaftsbild einer Urlaubsregion wird nachhaltig zerstört! Die visuelle Präsenz von Windkraftanlagen kann als Beeinträchtigung der Lebensqualität empfunden werden, insbesondere wenn die Anlagen sehr dominant im Landschaftsbild wahrgenommen werden. Raven wird von drei Vorrangflächen umkreist, eine optische Bedrängnis ist zu erwarten.
Wertverlust von Immobilien
Die Nähe zu Windkraftanlagen wird den Wert der umgebenden Immobilien negativ beeinflussen.
Naturschutz
Der massive Ausbau neuer Windkraftanlagen hat gravierende Auswirkungen auf die Biodiversität und dürfte zu einem weiteren Rückgang der Artenvielfalt beitragen. Der Flügelschlag der Anlagen tötet Insekten, Vögel und Fledermäuse in beträchtlichem Ausmaß (schätzungsweise allein 200.000 Fledermäuse pro Jahr3). Die Errichtung von WEA im Wald hat darüber hinaus weitere negative Auswirkungen hinsichtlich seiner Bedeutung als Lebensraum, für den Klimaschutz und nicht zuletzt auch für die Wasserqualität.
Gerichtliche Entscheidungen
Für die Gebietsfläche zwischen Putensen und Eyendorf wurde bereits 2008 und nochmals 2012 durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Argumentation des Landkreises Harburg bestätigt, wonach aufgrund der überwiegenden Schutzinteressen der Umwelt und der Menschen diese Flächen nicht ausgewiesen werden dürfen. So wurde als Begründung auch angeführt, dass mit der möglichen Aufstellung von hohen Anlagen (damals waren die Anlagen noch maximal ca. 150 m hoch) eine technische Überprägung der einzigartigen Landschaft gegeben ist, was diametral der touristischen Entwicklung und der vorrangigen allgemeinen Erholungsnutzung in der Region wäre. Diese Begründung hat bis dato Gültigkeit. Die Gebietsfläche erstreckt sich über die Gemarkung Putensen, Eyendorf und Raven.
Präsentation Auf der Info-Veranstaltung vom 15.08.24
Unter folgendem Link kann die an dem Abend von Dr. Thorsten Brüger gehaltene Präsentation abgerufen werden:
- Lt. Planungsunterlagen der Projektierunternehmen u.a. wpd GmbH ↩︎
- https://stories.umweltbundesamt.de/system/files/document/20210527_Themenkompass_Laerm_Infraschall.pdf ↩︎
- https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/fledermaeuse/wissen/15018.html ↩︎