„Im Landkreis haben wir einen Bedarf pro Stunde von ca. 171 MWh“

Ein sehr aufschlussreicher Leserbrief anlässlich der laut neuem niedersächsischen Energiegesetz vorgesehenen Akzeptanzabgaben an die Gemeinden erschien kürzlich im Wochenblatt, welchen wir hier mit freundlicher Genehmigung des Verfassers Thomas Lang nochmals zur Verfügung stellen.

Betr: „Abgabe für Windkraft an die Gemeinden” (WOCHENBLATT 16a/24) – Neues Energiegesetz für Niedersachsen.
Hier zeigt sich einmal mehr, wie planlos und Geld-gesteuert unsere Politiker sind. Bei dem, was Frau Nadja Weippert (Grüne) uns hier vermittelt, lässt sie außer Acht, dass ein Windrad bei einer Summe von 30.000 Euro aus 0,2 Cent pro kWh 15 GWh an Strom erzeugt und der Betreiber im Gegensatz zur Gemeinde mit 7,35 Cent subventioniert wird. Das heißt, dass der Betreiber eine Summe von 1.102.500 Euro pro Jahr erhält, von der er einen lächerlichen Anteil von 30.000 Euro an die Gemeinde abgibt. Dass der Landbesitzer, der das Grundstück an den Betreiber verpachtet, mit über 100.000 Euro jährlich mehr als das Dreifache der Gemeindeabgabe erhält, spricht hier deutliche Worte.
Die Subvention von 7,35 Cent pro kWh erhält der Betreiber der Windkraftanlage im Übrigen auch, wenn er bei allgemeiner Überproduktion seine Anlage abschalten muss und gar keinen Strom produziert. Das heißt, die 1.102.500 Euro sind ihm sicher, ob sich das Windrad nun dreht oder nicht! Diese Vorgehensweise hat uns im Jahr 2022 bereits 2,69 Milliarden Euro gekostet.
Im Landkreis Harburg haben wir einen Bedarf pro Stunde von ca. 171 MWh, produzieren aber mit den vorhandenen 83 Windrädern bereits knapp 190 MWh, ohne die Neubauten und das Repowering mit einzurechnen. Das heißt, jedes weitere Windrad wird so gut wie keinen Strom produzieren, den wir trotzdem bezahlen dürfen, oder andere zum Stillstand zwingen.

Thomas Lang, Rosengarten